Zutritt zu unseren Anlagen erhält man Dienstag bis Sonntag über den Haupteingang des Schützenhauses. Mitglieder können auch über den Nebeneingang auf die 50 Meter Außenanlage (Gehörschutz nicht vergessen!) das Gelände betreten. Montags und an besonderen Feiertagen wie
sind alle Anlagen geschlossen. Mitglieder besitzen die Möglichkeit über Ihr ausgegebenes Token beide Zugangstüren zu den programmierten Zeiten zu öffnen. Nicht-Mitglieder und Gastschützen vereinbaren einen Termin mit den jeweiligen Referenten Kurz- / Langwaffe oder der Jugendleiterin. Es gibt keine festen Trainingszeiten mit Ausnahme des Jugend Trainings, zu welchem sich die Jugendleiterin auf der Anlage befindet. Für Gastschützen aller Vereine ist pro Schütze ein Kostenbeitrag von 5€ an den SC Wolfartsweier e. V. zu entrichten. Der Betrag dient der Erhaltung der Anlagen. Der Gastgeber ist für die Gebührenabführung und die Sicherheit des Gastschützen verantwortlich. Ein Gastschütze kann maximal drei mal eingeladen werden. Anschließend muss er in einem Verein reguläres Mitglied werden. |
zu den folgenden Zeiten bieten wir eine Trainingsmöglichkeit an.
Druckluft, Federdruck, CO2-Waffen (Kaltgas) |
|
|||||||||
Anfänger- und Jugendtraining (Druckluft) |
|
Jugendleiterin | ||||||||
KK Gewehr, Sportpistole .22lr / .32 S&W lang |
|
|||||||||
Vorderlader Lang- und Kurzwaffe |
Sommer (01.04. bis 31.10.)
Winter (01.11. bis 31.03.)
|
|||||||||
Gebrauchspistole/Gebrauchsrevolver und Langwaffe (Standregularien beachten) |
Sommer (01.04. bis 31.10.)
Winter (01.11. bis 31.03.)
|
|||||||||
Klappfallscheibe |
Ausserhalb der angegebenen Zeiten sowie an Sonn- und Feirtagen ist das Schießen auf Klappfallscheiben aus Lärmschutz nicht erlaubt! |
|||||||||
Laufender Keiler |
Trainingzeiten sind bis auf weiteres immer am 1. und 3. Freitag des Monats ab 15:00 Uhr. In dieser Zeit kann der Stand 50m nicht anderweitig genutzt werden! |
|
Die folgenden Hinweise sind darüber hinaus zu beachten:
- Ein Schießen außerhalb der festgesetzten Trainingszeiten kann nur durch den Oberschützenmeister oder in dessen Abwesenheit durch den 1. Schützenmeister des Schützenclubs Wolfartsweier e. V. genehmigt werden.
- Die auf den Schießständen ausgehängten Standordnung und Standzulassungen sind in jedem Fall zu beachten.
- Das Schießen ohne Aufsicht ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen regeln der § 11 AWaffV und die Richtlinien des DSB.
- An folgenden Feiertagen ist das Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen einschließlich Vorderladerwaffen untersagt:
Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Fronleichnam, Totensonntag, Allerheiligen, Heilig Abend sowie beide Weihnachtsfeiertage
An Feiertage, an welche das Schießen nicht untersagt ist, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Sonntage. - Benutzer der Schießanlagen sind für die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung am Schießstand mitverantwortlich.
- Für entstandene Schäden an der Schießstandanlage haftet der Verursacher.